Bildungsauftrag

Bildungsauftrag des Gesetzgebers verpflichtet alle Kinderbetreuungseinrichtungen zu einem einheitlichen Konzept. Dieser Bildungsauftrag stellt eine verbindliche Richtlinie für die Kindererziehung in unserem Land dar. Er soll die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten sicherstellen und Chancengleichheit in der Bildung gewährleisten.

Frühkindliche Bildungsprozesse
fruehkindliche Bildungsprozesse

Speziell die frühkindlichen Bildungsprozesse sind für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder besonders wichtig. Dazu gehört in erster Linie die Befriedigung der Grundbedürfnisse. Das körperliche Wohlbefinden, die emotionale Sicherheit und Geborgenheit sind die Basis unserer Arbeit. Schon in der Eingewöhnung liegt hierauf unser Hauptaugenmerk. Das Fördern der Sprachentwicklung, der sozialen Interaktion, der kognitiven und motorischen Fähigkeiten, sind Grundsteine für die spätere Ausbildung der Kinder. Es ist das Fundament auf dem alle folgenden Entwicklungsprozesse aufbauen.

Die Entwicklung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren ist rasant. Sie haben eine sehr steile Lern- und Entwicklungskurve, die Entwicklungsunterschiede zwischen Kindern im Alter von sechs Monaten, einem Jahr oder zweieinhalb Jahren sind erheblich. Dies erfordert altersgerechte Angebote für sehr unterschiedliche Bedarfe und Ansprüche. Wir fördern die Kinder deshalb sehr individuell. Trotzdem achten wir auf eine Struktur mit vertrauten Beziehungen und einer geordneten, verlässlichen Umgebung. 

Der Bildungsauftrag des Gesetzgebers und das ganze §2 des NKiTaG dient uns als Leitfaden und seine Umsetzung im Clausthaler Zwergennest zieht sich wie ein roter Faden durch unser Konzept. Ich möchte an dieser Stelle  die relevanten §§ aufzeigen und werde jeweils in den von uns dargestellten Betreuungsschwerpunkten darauf eingehen. §

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