Kosten

Die Kosten sind genau so hoch, wie bei einer Kinderkrippe. Je nach Einkommen und Betreuungszeit sind die Kostenbeiträge gestaffelt. Der Höchstsatz für den zu entrichtenden pauschalierten Kostenbeitrag an das Jugendamt beträgt max. 247€ pro Kind. Gefördert wird ein Zeitraum von max. 9h täglich, insgesamt nicht mehr als 45 Stunden wöchentlich.

Im Alter von 1-3 Jahren haben Ihre Kinder einen Anspruch auf frühkindliche Förderung wenn ein oder beide Elternteile

  • erwerbstätig oder Arbeit suchend sind bzw. ist,
  • sich in einer Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung befinden bzw. befindet,
  • an einer Umschulung oder Eingliederungsmaßnahme teilnehmen bzw. teilnimmt.

Von 3-14 Jahre können die Kinder bei besonderem Bedarf oder ergänzend in der Kindertagespflege gefördert werden. Unter besonderen Voraussetzungen können den Eltern die Kosten reduziert oder erlassen werden.   §

Diese Broschüre  des Jugendamtes versorgt Sie mit weiteren Informationen zum Thema.

Nehmen Sie zunächst Kontakt zu uns auf. Wir werden dann ein ausführliches, informelles Erstgespräch führen. Wenn Ihnen das Clausthaler Zwergennest zusagt, schließen Sie mit uns einen Vertrag. Wir benutzen dafür immer die neuesten, rechtskonformen Vertragsunterlagen vom Bundesverband für Kindertagespflege.

Sie können die anfallenden Kosten privat tragen, oder Sie melden den Bedarf  beim zuständigen Jugendamt und stellen einen Antrag auf Kostenübernahme. Das Jugendamt prüft den Antrag und berechnet Ihren Eigenanteil dem Einkommen entsprechend.

Unsere Kontaktdaten als contacts.csv

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.